Stadtrat und Ortsräte
Der Stadtrat von St. Ingbert ist das St. Ingberter „Parlament“. Die Stadträte (derzeit 45 Frauen und Männer) werden alle 5 Jahre von den Bürgerinnen und Bürgern in einer Kommunalwahl gewählt. Die nächste Wahl findet am 2024 statt.
Der Oberbürgermeister oder sein Vertreter leitet die Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse. Die Sitzungen finden teilweise öffentlich, teilweise nicht öffentlich in der Regel im Großen Sitzungssaal des Rathauses, Am Markt, in der 1. Etage statt. Die Ratsmitglieder üben ihr Mandat ehrenamtlich aus und erhalten dafür eine Aufwandsentschädigung. Gemeinsam mit den hauptamtlichen Mitarbeitern der Stadtverwaltung diskutieren die Stadträte alle Themen, die für St. Ingbert und seine Stadtteile wichtig sind. Dort, wo der Stadtrat zuständig ist, trifft er Entscheidungen, die die Verwaltung binden. Auf bestimmten Themenfeldern, die maßgeblich die Stadtteile betreffen, tut er dies in Abstimmung und nach Beschlussempfehlung der Ortsräte.
Seit der Gebietsreform von 1974 sind die meisten ehemaligen kleineren Gemeinde in den damals geschaffenen und bis heute bestehenden größeren Gemeinden durch Ortsräte und an deren Spitze durch die Ortsvorsteher vertreten. Diese haben jedoch im Verhältnis zu früher recht wenig selbständig zu beschließen, wie in Teilen der Ortsgestaltung, des Vereinswesens und der örtlich begrenzten Kultur. Ansonsten haben sie Vorschlagsrechte und sind in sehr vielen Angelegenheiten durch die Gemeindeverwaltung anzuhören.
In St. Ingbert gibt es fünf Ortsräte und Ortsvorsteher:
- St. Ingbert-Mitte, Ortsvorsteherin Irene Kaiser
- Rohrbach, Ortsvorsteher Roland Weber
- Hassel, Ortsvorsteher Markus Hauck
- Oberwürzbach, Ortsvorsteherin Lydia Schaar
- Rentrisch, Ortsvorsteher Dieter Schörkl
Die Ortsräte werden 2024 neu gewählt. Sie wählen aus ihrer Mitte anschließend den Ortsvorsteher/die Ortsvorsteherin ihres Stadtteils für die nächsten fünf Jahre.
Der Stadtrat ist vor allem für die Beschlussfassung in Selbstverwaltungsangelegenheiten, also für nicht staatliche Angelegenheiten einer Gemeinde zuständig. Beispiele: Flächennutzungsplan, Bebauungspläne, Soziales, Freiwillige Aufgaben, Finanzen der Gemeinde.
Dem St. Ingberter Rat gehören zur Zeit 6 Fraktionen sowie eine Einzelperson, die nicht zu einer Fraktion gehört, an.
Mindestens zwei Stadtratsmitglieder können eine Fraktion bilden und haben dadurch eine leicht verbesserte finanzielle Situation sowie das Anrecht, bei der Bildung von Ausschüssen Berücksichtigung zu finden.
Alle Angelegenheiten werden in Ausschüssen vorberaten, manche endgültig beschlossen. Das Ausmaß ist gesetzlich geregelt und kann zusätzlich durch Stadtratsbeschluss erweitert werden
Die Stadträte bemühen sich bei ihren Diskussionsbeiträgen und Entscheidungen sachkundig alle Argumente abzuwägen und die Interessen der Menschen in unserer Stadt zu berücksichtigen. In Sprechstunden der Fraktionen, bei Bürgerversammlungen und Vereinsterminen diskutieren Stadträte mit den Bürgern über die aktuelle Kommunalpolitik. In Presseberichten, Leserbriefen und den sozialen Medien des Internets findet oftmals die Diskussion der Räte ihre Fortsetzung.
Der Oberbürgermeister
Der Bürgermeister einer Stadt oder Gemeinde ist im Saarland Chef der Gemeindeverwaltung. Er leitet die Sitzungen der städtischen Gremien (Stadtrat und dessen Ausschüsse) und führt mit der Stadtverwaltung deren Beschlüsse aus.
Da unser St. Ingbert mehr als 30.000 Einwohner hat und den Status einer Mittelstadt besitzt, führt er den Titel Oberbürgermeister.
Unser Oberbürgermeister ist seit 2019 der ehemalige St.Ingberter Ortsvorsteher Dr. Ulli Meyer.
Beigeordnete
Oberbürgermeister Dr. Ulli Meyer wird in der Reihenfolge durch vom Stadtrat gewählte, in St. Ingbert ehrenamtlich tätige Beigeordnete vertreten.
Der Erste Beigeordnete wird bei uns Bürgermeister genannt, weil der Verwaltungschef nicht wie in kleineren Gemeinwesen den Titel Bürgermeister, sondern Oberbürgermeister, führt.
Der Verwaltungschef kann seinen Stellvertretern sogenannte Geschäftsbereiche der Stadtverwaltung übertragen.
Leider stellen wir immer wieder fest, dass der Meinungsbildungsprozess gerade im kommunalen Bereich oft nicht unabhängig ist. Viele Mandatsträger stehen sogar in unmittelbarer beruflicher Abhängigkeit zu der politischen Partei, der sie angehören. Abstimmungen „gegen den Fraktionszwang“ oder das Einstehen für eine eigene Meinung sind dann oftmals nicht möglich. Wichtige Entscheidungen werden dann nicht mehr am Gemeinwohl ausgerichtet, sondern an den persönlichen Interessen von Funktionären und Parteigremien.
Um die unmittelbaren Belange der fünf Ortsteile (Mitte, Hassel, Oberwürzbach, Rentrisch und Rohrbach kümmern sich die jeweiligen Ortsräte unter Leitung des Ortsvorstehers. Die Zuständigkeiten regelt das Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG).
Die Mitglieder des Ortsrates sind ebenso wie die Mitglieder des Stadtrates ehrenamtlich tätig. Sie handeln nach ihrer freien, nur durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl bestimmten Gewissensüberzeugung und sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden.
Unabhängigkeit ist unschätzbar wertvoll! Die Unabhängigen in St. Ingbert, das ist ein hoch motiviertes Team, das die St. Ingberter Politik kritisch und konstruktiv im Blick behält. Wir wollen den derzeitigen, durch die Mehrheitskoalition im Stadtrat verursachten Stillstand sowie deren auf parteipolitischem Kalkül gründende Blockade beenden – so schnell als möglich.
Helfen Sie uns dabei.
Stadtrat und Ortsräte
Der Stadtrat von St. Ingbert ist das St. Ingberter „Parlament“. Die Stadträte (derzeit 45 Frauen und Männer) werden alle 5 Jahre von den Bürgerinnen und Bürgern in einer Kommunalwahl gewählt. Die nächste Wahl findet am 2024 statt.
Der Oberbürgermeister oder sein Vertreter leitet die Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse. Die Sitzungen finden teilweise öffentlich, teilweise nicht öffentlich in der Regel im Großen Sitzungssaal des Rathauses, Am Markt, in der 1. Etage statt. Die Ratsmitglieder üben ihr Mandat ehrenamtlich aus und erhalten dafür eine Aufwandsentschädigung. Gemeinsam mit den hauptamtlichen Mitarbeitern der Stadtverwaltung diskutieren die Stadträte alle Themen, die für St. Ingbert und seine Stadtteile wichtig sind. Dort, wo der Stadtrat zuständig ist, trifft er Entscheidungen, die die Verwaltung binden. Auf bestimmten Themenfeldern, die maßgeblich die Stadtteile betreffen, tut er dies in Abstimmung und nach Beschlussempfehlung der Ortsräte.
Seit der Gebietsreform von 1974 sind die meisten ehemaligen kleineren Gemeinde in den damals geschaffenen und bis heute bestehenden größeren Gemeinden durch Ortsräte und an deren Spitze durch die Ortsvorsteher vertreten. Diese haben jedoch im Verhältnis zu früher recht wenig selbständig zu beschließen, wie in Teilen der Ortsgestaltung, des Vereinswesens und der örtlich begrenzten Kultur. Ansonsten haben sie Vorschlagsrechte und sind in sehr vielen Angelegenheiten durch die Gemeindeverwaltung anzuhören.
In St. Ingbert gibt es fünf Ortsräte und Ortsvorsteher:
- St. Ingbert-Mitte, Ortsvorsteherin Irene Kaiser
- Rohrbach, Ortsvorsteher Roland Weber
- Hassel, Ortsvorsteher Markus Hauck
- Oberwürzbach, Ortsvorsteherin Lydia Schaar
- Rentrisch, Ortsvorsteher Dieter Schörkl
Die Ortsräte werden 2024 neu gewählt. Sie wählen aus ihrer Mitte anschließend den Ortsvorsteher/die Ortsvorsteherin ihres Stadtteils für die nächsten fünf Jahre.
Der Stadtrat ist vor allem für die Beschlussfassung in Selbstverwaltungsangelegenheiten, also für nicht staatliche Angelegenheiten einer Gemeinde zuständig. Beispiele: Flächennutzungsplan, Bebauungspläne, Soziales, Freiwillige Aufgaben, Finanzen der Gemeinde.
Dem St. Ingberter Rat gehören zur Zeit 6 Fraktionen sowie eine Einzelperson, die nicht zu einer Fraktion gehört, an.
Mindestens zwei Stadtratsmitglieder können eine Fraktion bilden und haben dadurch eine leicht verbesserte finanzielle Situation sowie das Anrecht, bei der Bildung von Ausschüssen Berücksichtigung zu finden.
Alle Angelegenheiten werden in Ausschüssen vorberaten, manche endgültig beschlossen. Das Ausmaß ist gesetzlich geregelt und kann zusätzlich durch Stadtratsbeschluss erweitert werden
Die Stadträte bemühen sich bei ihren Diskussionsbeiträgen und Entscheidungen sachkundig alle Argumente abzuwägen und die Interessen der Menschen in unserer Stadt zu berücksichtigen. In Sprechstunden der Fraktionen, bei Bürgerversammlungen und Vereinsterminen diskutieren Stadträte mit den Bürgern über die aktuelle Kommunalpolitik. In Presseberichten, Leserbriefen und den sozialen Medien des Internets findet oftmals die Diskussion der Räte ihre Fortsetzung.
Der Oberbürgermeister
Der Bürgermeister einer Stadt oder Gemeinde ist im Saarland Chef der Gemeindeverwaltung. Er leitet die Sitzungen der städtischen Gremien (Stadtrat und dessen Ausschüsse) und führt mit der Stadtverwaltung deren Beschlüsse aus.
Da unser St. Ingbert mehr als 30.000 Einwohner hat und den Status einer Mittelstadt besitzt, führt er den Titel Oberbürgermeister.
Unser Oberbürgermeister ist seit 2019 der ehemalige St.Ingberter Ortsvorsteher Dr. Ulli Meyer.
Beigeordnete
Oberbürgermeister Dr. Ulli Meyer wird in der Reihenfolge durch vom Stadtrat gewählte, in St. Ingbert ehrenamtlich tätige Beigeordnete vertreten.
Der Erste Beigeordnete wird bei uns Bürgermeister genannt, weil der Verwaltungschef nicht wie in kleineren Gemeinwesen den Titel Bürgermeister, sondern Oberbürgermeister, führt.
Der Verwaltungschef kann seinen Stellvertretern sogenannte Geschäftsbereiche der Stadtverwaltung übertragen.
Leider stellen wir immer wieder fest, dass der Meinungsbildungsprozess gerade im kommunalen Bereich oft nicht unabhängig ist. Viele Mandatsträger stehen sogar in unmittelbarer beruflicher Abhängigkeit zu der politischen Partei, der sie angehören. Abstimmungen „gegen den Fraktionszwang“ oder das Einstehen für eine eigene Meinung sind dann oftmals nicht möglich. Wichtige Entscheidungen werden dann nicht mehr am Gemeinwohl ausgerichtet, sondern an den persönlichen Interessen von Funktionären und Parteigremien.
Um die unmittelbaren Belange der fünf Ortsteile (Mitte, Hassel, Oberwürzbach, Rentrisch und Rohrbach kümmern sich die jeweiligen Ortsräte unter Leitung des Ortsvorstehers. Die Zuständigkeiten regelt das Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG).
Die Mitglieder des Ortsrates sind ebenso wie die Mitglieder des Stadtrates ehrenamtlich tätig. Sie handeln nach ihrer freien, nur durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl bestimmten Gewissensüberzeugung und sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden.
Unabhängigkeit ist unschätzbar wertvoll! Die Unabhängigen in St. Ingbert, das ist ein hoch motiviertes Team, das die St. Ingberter Politik kritisch und konstruktiv im Blick behält. Wir wollen den derzeitigen, durch die Mehrheitskoalition im Stadtrat verursachten Stillstand sowie deren auf parteipolitischem Kalkül gründende Blockade beenden – so schnell als möglich.
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